I.
Die Beteiligten streiten über die Frage, welche Angaben die Arbeitgeberin bei der Einstellung in der Niederlassung Stuttgart von zuvor in Konzernbetrieben in Irland beschäftigten Mitarbeitern gegenüber dem Betriebsrat in Stuttgart zu machen sind.
Antragsteller des vorliegenden Verfahrens ist der in der Niederlassung Stuttgart der Arbeitgeberin gebildete Betriebsrat. Die Antragsgegnerin produziert und vertreibt weltweit unter anderem Kopierautomaten.
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