Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Flensburg teilweise abgeändert.
Die Klage gegen die Kündigung der Beklagten vom 25.02.2009 wird abgewiesen.
Im Übrigen wird die Berufung der Beklagten zurückgewiesen.
Von den Kosten erster Instanz trägt der Kläger 63 % und die Beklagte 37 %. Von den Kosten zweiter Instanz trägt der Kläger 57 % und die Beklagte 43 %.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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