Auf die Berufung der Beklagten zu 3) wird der Kläger unter teilweiser Abänderung des Urteils der 2. Zivilkammer des Landgerichts Essen vom 29.10.2015 auf die Widerklage hin verurteilt, an die Beklagte zu 3) mit den gesondert in Anspruch genommenen N (im Verfahren
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger einschließlich der Kosten der Nebenintervention.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I.
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