Die Revision der Kläger gegen das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 11. März 2021 wird zurückgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Revisionsverfahrens je zur Hälfte (§ 97 Abs. 1, § 100 Abs. 1 ZPO).
Die Kläger nehmen die Beklagte wegen behaupteter Verstöße gegen ein Lkw-Durchfahrtsverbot auf Unterlassung in Anspruch.
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