Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 23. Februar 2011 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um die Verpflichtung des Beklagten zur Beitragszahlung. Der Kläger macht geltend, der Beklagte habe polnische Arbeitnehmer ohne Erlaubnis nach Deutschland für Bauarbeiten entliehen.
Der Kläger ist eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes in der Rechtsform eines Vereins mit eigener Rechtspersönlichkeit kraft staatlicher Verleihung. Er hat u.a. die Aufgabe die Auszahlung der tarifvertraglich vorgesehenen Urlaubsvergütung zu sichern.
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