II. Sachverhalt

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Die Parteien stritten um ein Arbeitszeugnis. Die beklagte Arbeitgeberin hatte der Arbeitnehmerin zunächst ein Arbeitszeugnis mit einer vollständigen Dankes-, Bedauerns- und Gute-Wünsche-Formel erteilt. Nachdem die Arbeitnehmerin eine Anhebung der Bewertung verlangt hatte, änderte die Arbeitgeberin zwar die Bewertung ab, nahm aber die Dankes-, Bedauerns- und Gute-Wünsche-Formel aus dem Zeugnis heraus. Hiergegen richtete sich die Klage der Arbeitnehmerin.

Das ArbG Braunschweig hatte der Klage stattgegeben. Die Berufung der Beklagten hatte keinen Erfolg. Derzeit ist die Revision beim BAG anhängig (9 AZR 272/22).

Letzte redaktionelle Änderung: 22.11.2022