Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 15. Dezember 2009 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Der Verfügungskläger (im Folgenden: Kläger) verlangt, die Verfügungsbeklagte (im Folgenden: Beklagte) im Wege einstweiliger Verfügung zu verpflichten, ihn weiter zu beschäftigen.
Der Kläger ist seit dem 1. Juni 2000 im Betrieb der Beklagten, in dem regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tätig sind, als Projektleiter und Projektmanager zu einem Monatsentgelt von € 8.200 brutto tätig.
Neben seiner Tätigkeit bei der Beklagten ist der Kläger im Umfang von vier Wochenstunden als Professor an der Universität Hamburg tätig.
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