Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold |
Der Arbeitgeber hat gegen den Arbeitnehmer, der Vergütung wegen Annahmeverzugs verlangt, auf der Grundlage von § 242 BGB Anspruch auf Auskunft über die ihm von der Agentur für Arbeit und/oder vom Jobcenter unterbreiteten Vermittlungsvorschläge.
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