Die Klägerin erstrebt mit ihrer am 21.01.99 eingereichten Klage als Rechtsnachfolgerin des ... von dem Beklagten die Rückzahlung ihrer Auffassung nach rechtsgrundlos erlangter Honorare.
Der Beklagte, der bereits damals Mitglied der ... war, stand vom 01.07.90 bis 31.03.95 als Reporter und redaktioneller Mitarbeiter für den Bereich Fernsehen im Dienst des .... Grundlage der Rechtsbeziehungen waren jeweils befristete Rahmenvereinbarungen, die durch einzelne, auf bestimmte Gegenstände bezogene sogenannte Honorarverträge "ausgefüllt" wurden (vgl. VABl. 178; 180; 182). Hierfür erhielt der Beklagte jeweils ein (Pauschal-)Honorar, entsprechend den maßgebenden Tagessätzen (vgl. die vorgenannten Aktenstellen), außerdem wurde ihm auf der Grundlage des Tarifvertrages für arbeitnehmerähnliche Personen Urlaubsgeld gezahlt, und es wurden für ihn Beiträge an das Versorgungswerk der Presse abgeführt.
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