Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 23.07.2019 -
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.*
Das vorliegende Urteil und die angefochtene Entscheidung sind vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Die Klägerin ist ein zahnärztliches Abrechnungsunternehmen und macht aus abgetretenem Recht des Zahnarztes A B Honoraransprüche gegen die Beklagte geltend.
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