LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 02.06.2020
19 Sa 71/19
Normen:
ZPO § 253 Abs. 2; MTV Einzelhandel BW § 11 Nr. 6;
Vorinstanzen:
ArbG Karlsruhe, vom 12.11.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 165/19

Hohe Muskelbelastung und Häufigkeit von Tätigkeiten als Bewertung für schwere ArbeitenSchwere Arbeiten über das normale Maß hinaus

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 02.06.2020 - Aktenzeichen 19 Sa 71/19

DRsp Nr. 2020/17767

Hohe Muskelbelastung und Häufigkeit von Tätigkeiten als Bewertung für schwere Arbeiten Schwere Arbeiten über das normale Maß hinaus

1. Eingruppierung einer Lager- und Versandarbeitskraft für schwere Arbeiten nach dem Tarifvertrag über Gehälter, Löhne, Ausbildungsvergütungen und Sozialzulagen für die Arbeitnehmer/-innen und Auszubildenden des Einzelhandels in Baden-Württemberg - Warenverräumung im Verkauf.2. Zur Frage, wann eine Arbeitskraft im Lager schwere Arbeiten i.S. der Tätigkeitsgruppe I Lohnstufe 4 im Sinne des Tarifvertrages ausübt.

Tenor

I.

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 12. November 2019 - 7 Ca 165/19 abgeändert:

1.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Euro 740,60 brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.06.2019 zu bezahlen.

2.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin seit dem 1. November 2018 Vergütung nach der Tätigkeitsgruppe I Lohnstufe 4 des Tarifvertrages über Gehälter, Löhne, Ausbildungsvergütung und Sozialzulagen für die Arbeitnehmer/-innen und Auszubildenden des Einzelhandels in Baden-Württemberg zu zahlen.

II.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

III.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 253 Abs. 2; MTV Einzelhandel BW § 11 Nr. 6;
1. 2. 1. 2. 3.