Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegen vom 24.05.2022,
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung des Klägers.
Der Kläger ist Diplom-Ingenieur und seit dem 01.01.1999 bei der Beklagten, zunächst als Bauingenieur im Bereich der Verkehrssicherheit, beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis finden aufgrund arbeitsvertraglicher Bezugnahme der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD/VKA) und der Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (
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