1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kempten vom 06.12.2017 -
2. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Bezahlung eines Zuschlags für geleistete Nachtarbeit nach dem Manteltarifvertrag für das Braugewerbe in Bayern.
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