Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 17.11.2016 -
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin - über die vom Arbeitsgericht ausgeurteilten 3.276,73 € brutto hinaus - 400,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.08.2016 zu zahlen.
2.Die Berufung des Beklagten wird zurückgewiesen.
3.Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
4.Die Revision wird für den Beklagten nur hinsichtlich der 400,00 € (Verzugspauschale) zugelassen.
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