ArbG Aachen, vom 26.04.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 2772/15
Höhe des Verzugsschadens bei Ansprüchen auf Zahlung von ArbeitsentgeltAnwendbarkeit der Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB
LAG Köln, Urteil vom 22.11.2016 - Aktenzeichen 12 Sa 524/16
DRsp Nr. 2017/12
Höhe des Verzugsschadens bei Ansprüchen auf Zahlung von ArbeitsentgeltAnwendbarkeit der Pauschale gemäß § 288 Abs. 5BGB
1. Die Neuregelung des § 288 Abs. 5BGB findet auch auf arbeitsrechtliche Entgeltansprüche Anwendung.2. Eine Bereichsausnahme für das Arbeitsrecht ist nicht aufgrund der Wertung des§ 12a ArbGG geboten. Es fehlt an einer für eine Analogie zu § 12aArbGG erforderlichen planwidrigen Regelungslücke.3. Die systematische Einordnung des § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB im Zusammenhang mit den - unzweifelhaft auch auf Arbeitsentgeltansprüche anwendbaren - gesetzlichen Regelungen zum Verzugszins sowie dem weitergehenden Verzugsschaden gebietet eine Anwendung auch auf Arbeitsentgeltansprüche.4. Gleiches gilt für den Zweck der Vorschrift des § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB, den Druck auf potentiell säumige Schuldner zu erhöhen, ihren Zahlungsverpflichtungen pünktlich und vollständig nachzukommen. Diese Zweckrichtung besteht gerade auch bei Arbeitsentgeltansprüchen.5. Die Ausnahmevorschrift des § 288 Abs. 5 Satz 3 BGB betrifft nur den - bei Arbeitsentgeltforderungen nicht bestehenden - außergerichtlichen Kostenerstattungsanspruch für Rechtsverfolgungskosten, nicht aber einen - nach dem Arbeitsgerichtsgesetz im zweitinstanzlichen Berufungsverfahrenbestehenden - prozessualen Kostenerstattungsanspruch.
Tenor
1. 2. 3. 4. 5.
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