Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 19. Juli 2017 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.022,00 EUR (in Worten: Eintausendzweiundzwanzig und 0/100 Euro) brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28. Mai 2016 zu zahlen.
2.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 825,00 EUR (in Worten: Achthundertfünfundzwanzig und 0/100 Euro) brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28. März 2016 zu zahlen.
3.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 329,98 EUR (in Worten: Dreihundertneunundzwanzig und 98/100 Euro) netto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28. März 2017 zu zahlen.
4.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.Die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
III. IV.
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