Auf die Berufung des Klägers wird das am 3. Dezember 2015 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt/Oder -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.09.2012 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger sämtliche aus der fehlerhaften Behandlung resultierenden weiteren materiellen Schäden zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergehen oder bereits übergegangen sind.
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