LG Köln, vom 04.06.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 20 O 395/18
Höhe des Schadensersatzanspruchs wegen Nichtherausgabe von GegenständenAnsprüche des Mieters bei eigenmächtiger Inbesitznahme und Ausräumen der Wohnung durch den Vermieter
OLG Köln, Urteil vom 28.05.2020 - Aktenzeichen 21 U 53/19
DRsp Nr. 2020/13849
Höhe des Schadensersatzanspruchs wegen Nichtherausgabe von GegenständenAnsprüche des Mieters bei eigenmächtiger Inbesitznahme und Ausräumen der Wohnung durch den Vermieter
1. Die nicht durch einen gerichtlichen Titel gedeckte eigenmächtige Inbesitznahme einer Wohnung und deren eigenmächtiges Ausräumen durch den Vermieter stellen jedenfalls solange, wie der Mieter seinen an der Wohnung bestehenden Besitz nicht erkennbar aufgegeben hat, eine verbotene Eigenmacht i.S. von § 858 Abs. 1BGB und zugleich eine unerlaubte Selbsthilfe i.S. von § 229BGB dar, für deren Folgen der Vermieter sogar verschuldensunabhängig gem. § 231BGB haftet.2. Nimmt der Vermieter Gegenstände des Mieters eigenmächtig in Besitz und kann er sie nicht oder nur in einem schlechteren Zustand heraus geben, so trifft ihn insoweit die Darlegungs- und Beweislast.3. Die Umkehr der Darlegungs- und Beweislast zu Lasten des Vermieters erstreckt sich zugleich auf den Bestand, den Zustand und die wertbildenden Merkmale der Gegenstände, die er durch verbotene Eigenmacht in Besitz genommen hat. Denn zu den Obhutspflichten bei Inbesitznahme von (Einrichtungs-) Gegenständen gehört gerade die Pflicht, die Interessen des Mieters, der an einer eigenen Interessenwahrnehmung verhindert ist, zu wahren.
Tenor
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.