1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 13.05.2019, Az.
2. Die Kläger haben die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen je zur Hälfte zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I.
Die Kläger verlangen von der Beklagten den Ersatz ihres Nutzungsausfallschadens für den Zeitraum vom 25. August 2016 bis 31. Januar 2017, in dem sich die Beklagte mit der Verschaffung und Übergabe einer neu errichteten Eigentumswohnung in Verzug befand.
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