Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 17.11.2014 -
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag von 314,00 EUR nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins aus jeweils 78,50 EUR seit dem 01.12.2014, seit dem 02.01.2015, seit dem 01.02.2015 sowie seit dem 01.03.2015 zu zahlen.
Der Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin ab 01.03.2015 über die bisherige monatliche Rente von741,69 EUR hinaus monatlich zusätzliche 78,50 EUR zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. III.
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