Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 13. November 2019 –
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten über Vergütungsansprüche der Antragstellerin für die Tätigkeit eines ihrer Gesellschafter als externer Einigungsstellenbeisitzer.
Im Beschwerdeverfahren streiten die Beteiligten noch über die Zahlung von 4019,06 € nebst Zinsen sowie über einen Widerantrag des Arbeitgebers wegen einer Überzahlung i.H.v. 8122,25 € nebst Zinsen.
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