Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Heilbronn, Kammern Crailsheim vom 21.12.2016 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 165,61 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 13.08.2016 zu bezahlen.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.Die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
III.Die Kosten der ersten Instanz tragen der Kläger und die Beklagte je zur Hälfte. Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung.
IV.Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
Die Parteien streiten über die Höhe von Feiertagszuschlägen.
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