Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 18.03.2014 -
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
2.Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
3.Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten im Rahmen des Berufungsverfahrens noch über die Zahlung eines Lohnzuschlags nach dem Lohntarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Nordrhein-Westfalen vom 05.04.2013.
1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 1. 2. 3. a. b. c. 1. 2.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|