LAG Köln - Urteil vom 09.03.2015
5 Sa 1247/14
Normen:
§ 5 LuftSiG; § 1 TVG;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 16.11.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Ca 4121/14

Höhe der Vergütung von Luftsicherheitsassistenten in der Personen- und Personal- und Warenkontrolle an Verkehrsflughäfen

LAG Köln, Urteil vom 09.03.2015 - Aktenzeichen 5 Sa 1247/14

DRsp Nr. 2015/8275

Höhe der Vergütung von Luftsicherheitsassistenten in der Personen- und Personal- und Warenkontrolle an Verkehrsflughäfen

Luftsicherheitsassistenten mit Tätigkeiten nach § 5 LuftSiG in der Personen- bzw. Personal- und Warenkontrolle an Verkehrsflughäfen sind nicht anspruchsberechtigt hinsichtlich des Zuschlags für Sicherheitsmitarbeiter in der Personen- und Warenkontrolle an Verkehrsflughäfen in NRW nach Ziffer 2.1 des Lohntarifvertrages für Sicherheitsdienstleistungen in Nordrhein-Westfalen vom 05.04.2013.

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 16. November 2014 - 11 Ca 4121/14 - wird zurückgewiesen.

2.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

§ 5 LuftSiG; § 1 TVG;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Zahlung eines Lohnzuschlags nach dem anzuwendenden Lohntarifvertrag für den Zeitraum Januar bis September 2014.

1. 2.