LAG Köln - Urteil vom 09.03.2015
5 Sa 10/15
Normen:
§ 5 LuftSiG; § 1 TVG;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 16.05.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 8323/12

Höhe der Vergütung von Luftsicherheitsassistenten in der Personen- und Personal- und Warenkontrolle an Verkehrsflughäfen

LAG Köln, Urteil vom 09.03.2015 - Aktenzeichen 5 Sa 10/15

DRsp Nr. 2015/8274

Höhe der Vergütung von Luftsicherheitsassistenten in der Personen- und Personal- und Warenkontrolle an Verkehrsflughäfen

Luftsicherheitsassistenten mit Tätigkeiten nach § 5 LuftSiG in der Personen- bzw. Personal- und Warenkontrolle an Verkehrsflughäfen sind nicht anspruchsberechtigt hinsichtlich des Zuschlags für Sicherheitsmitarbeiter in der Personen- und Warenkontrolle an Verkehrsflughäfen in NRW nach Ziffer 2.1 des Lohntarifvertrages für Sicherheitsdienstleistungen in Nordrhein-Westfalen vom 05.04.2013.

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Köln vom 16. Mai 2014 - 1 Ca 8323/12 - wird zurückgewiesen.

2.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

§ 5 LuftSiG; § 1 TVG;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Zahlung eines Lohnzuschlags nach dem anzuwendenden Lohntarifvertrag für den Zeitraum Mai 2013 bis Januar 2014.

1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 1. 2. 3.