Unter Zurückweisung der Berufung des Klägers wird auf die Berufung der Beklagten unter Zurückweisung im Übrigen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 13.08.2014 -
Die Beklagte wird verurteilt, der Erhöhung der monatlichen Arbeitszeit gemäß § 9 TzBfG mit Wirkung vom 01.12.2013 auf ein Vollzeitarbeitsverhältnis nach dem Manteltarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe NRW von derzeit mindestens 160 Stunden im Monat zuzustimmen.
Im Übrigen wird die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 6/10 und die Beklagte zu 4/10.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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