LAG Köln - Teilurteil vom 26.02.2015
7 Sa 769/14
Normen:
§§ 5, 8, 9 LuftSiG; LohnTV für Sicherheitsdienstleistungen NRW vom 05.04.2013;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 18.02.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 16 Ca 8036/13

Höhe der Vergütung für Luftsicherheitsassistenten mit Tätigkeit nach § 5 LuftSiG in der Personen- bzw. Personal- und Warenkontrolle an Verkehrsflughäfen

LAG Köln, Teilurteil vom 26.02.2015 - Aktenzeichen 7 Sa 769/14

DRsp Nr. 2015/16084

Höhe der Vergütung für Luftsicherheitsassistenten mit Tätigkeit nach § 5 LuftSiG in der Personen- bzw. Personal- und Warenkontrolle an Verkehrsflughäfen

Parallelverfahren zu 7 Sa 252/14 vom 07.08.2014 (jetzt BAG 10 AZR 832/14)

Luftsicherheitsassistenten mit Tätigkeiten nach § 5 LuftSiG in der Personen- bzw. Personal- und Warenkontrolle an Verkehrsflughäfen sind nicht anspruchsberechtigt hinsichtlich des Zuschlags für Sicherheitsmitarbeiter in der Personen- und Warenkontrolle an Verkehrsflughäfen in NRW nach Ziffer 2.1 des Lohntarifvertrages für Sicherheitsdienstleistungen in Nordrhein-Westfalen vom 05.04.2013.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 18.02.2014 wird zurückgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schluss-Urteil vorbehalten.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

§§ 5, 8, 9 LuftSiG; LohnTV für Sicherheitsdienstleistungen NRW vom 05.04.2013;

Tatbestand

1) 2)