LAG Köln - Urteil vom 01.08.2014
9 Sa 208/14
Normen:
LTV Ziff. 2.1;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 06.02.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 9034/13

Höhe der Vergütung für Luftsicherheitsassistenten mit Tätigkeit nach § 5 LuftSiG in der Personen- bzw. Personal- und Warenkontrolle an Verkehrsflughäfen

LAG Köln, Urteil vom 01.08.2014 - Aktenzeichen 9 Sa 208/14

DRsp Nr. 2014/14424

Höhe der Vergütung für Luftsicherheitsassistenten mit Tätigkeit nach § 5 LuftSiG in der Personen- bzw. Personal- und Warenkontrolle an Verkehrsflughäfen

Luftsicherheitsassistenten mit Tätigkeiten nach § 5 LuftSiG in der Personen- bzw. Personal- und Warenkontrolle an Verkehrsflughäfen sind nicht anspruchsberechtigt hinsichtlich des Zuschlags für Sicherheitsmitarbeiter in der Personen- und Warenkontrolle an Verkehrsflughäfen in NRW nach Ziff. 2.1 des Lohntarifvertrages für Sicherheitsdienstleistungen in Nordrhein-Westfalen vom 05.04.2013.

Tenor

I.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 06.02.2014 - 10 Ca 9034/13 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

II.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

LTV Ziff. 2.1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung eines tariflichen Zuschlags nach dem Lohntarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Nordrhein-Westfalen vom 05.04.2013 in Höhe von 1,50 € pro Stunde ab dem Monat Mai 2013.

1. 2. 1. 2.