Die Beschwerde des Bezirksrevisors gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 1. April 2014 -
I.
Die Beschwerdegegnerin übersetzte nach dem Auftrag des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 21. Februar 2014 mehrere zustellungsrelevante Schriftstücke vom Deutschen ins Spanische. Dafür waren ihr die zu übersetzenden Schriftstücke per E-Mail als PDF-Datei übersandt worden. Mit Schreiben vom 21. Februar 2014 übersandte die Beschwerdegegnerin dem Arbeitsgericht dafür folgende Rechnung:
Für die Ausführung des oben genannten Auftrags erlaube ich mir,
EUR 63,55
in Rechnung zu stellen
1632 Zeichen, d. h. 30 Zeilen à 1,75 € | € 52,50 |
Porto | € 0,90 |
Nettobetrag | € 53,40 |
MwSt. 19 % | € 10,15 |
Brutto | € 63,55 |
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