LAG Frankfurt/Main - Beschluss vom 14.07.2014
13 Ta 195/14
Normen:
JVEG § 11 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Wiesbaden, vom 01.04.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 893/13

Höhe der Vergütung für die Übersetzung als PDF-Datei übersandter Texte

LAG Frankfurt/Main, Beschluss vom 14.07.2014 - Aktenzeichen 13 Ta 195/14

DRsp Nr. 2015/2325

Höhe der Vergütung für die Übersetzung als PDF-Datei übersandter Texte

Wird einem Übersetzer zu übersetzender Text als PDF-Datei elektronisch übersandt, so kann er das erhöhte Honorar von 1,75 € pro jeweils angefangene 55 Anschläge abrechnen, denn eine PDF-Datei ist nicht editierbar im Sinne des Gesetzes. Unerheblich ist, dass PDF-Dateien mit Hilfe von entsprechenden Programmen in editierbare Texte rückumwandelt werden können.

Die Beschwerde des Bezirksrevisors gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 1. April 2014 - 6 Ca 893/13 - wird zurückgewiesen.

Normenkette:

JVEG § 11 Abs. 1;

Gründe:

I.

Die Beschwerdegegnerin übersetzte nach dem Auftrag des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 21. Februar 2014 mehrere zustellungsrelevante Schriftstücke vom Deutschen ins Spanische. Dafür waren ihr die zu übersetzenden Schriftstücke per E-Mail als PDF-Datei übersandt worden. Mit Schreiben vom 21. Februar 2014 übersandte die Beschwerdegegnerin dem Arbeitsgericht dafür folgende Rechnung:

Für die Ausführung des oben genannten Auftrags erlaube ich mir,

EUR 63,55

in Rechnung zu stellen

1632 Zeichen, d. h. 30 Zeilen à 1,75 € € 52,50
Porto € 0,90
Nettobetrag € 53,40
MwSt. 19 % € 10,15
Brutto € 63,55