Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein - Auswärtige Kammern Landau in der Pfalz - vom 25. Juni 2019, Az.:
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über Berechnung und Zahlung der Vergütung während der Freistellungsphase der Altersteilzeit.
Die 1955 geborene Klägerin war seit dem 1. Oktober 1981 bei der Beklagten beschäftigt, zuletzt in deren Betriebsstätte in G.. Das Arbeitsverhältnis endete zum 31. Dezember 2018.
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