Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 11.09.2014 -
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Höhe einer besonderen tariflichen Vergütung.
Der Kläger ist seit dem 15.08.1978 als Musiker im Städtischen Sinfonieorchester beim Theater der Beklagten, einem Eigenbetrieb, beschäftigt. Er erzielte im Dezember 2013 eine Grundvergütung von 3.581,86 € (Bl. 154 d.A).
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