LAG Hamm - Urteil vom 08.01.2015
17 Sa 1458/14
Normen:
TVK § 21 Abs. 1; TVK § 6 Abs. 2 Buchst. d);
Vorinstanzen:
ArbG Münster, vom 11.09.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 2436/13

Höhe der tariflichen Vergütung eines Musikers in einem städtischen SinfonieorchesterHöhe der Zulage für das Spielen eines ungewöhnlichen Instruments i.S. von § 6 Abs. 2 Buchst. d) TVK

LAG Hamm, Urteil vom 08.01.2015 - Aktenzeichen 17 Sa 1458/14

DRsp Nr. 2015/2829

Höhe der tariflichen Vergütung eines Musikers in einem städtischen Sinfonieorchester Höhe der Zulage für das Spielen eines "ungewöhnlichen Instruments" i.S. von § 6 Abs. 2 Buchst. d) TVK

Eine Zulage von 24,4% der Normalvergütung für das Spielen ungewöhnlicher Instrumente auf einer Aufführung und für eine Probe stellt gerade noch eine angemessene Bestimmung der Leistung durch den Arbeitgeber i.S. von § 315 Abs. 1 BGB dar.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 11.09.2014 - 2 Ca 2436/13 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

TVK § 21 Abs. 1; TVK § 6 Abs. 2 Buchst. d);

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Höhe einer besonderen tariflichen Vergütung.

Der Kläger ist seit dem 15.08.1978 als Musiker im Städtischen Sinfonieorchester beim Theater der Beklagten, einem Eigenbetrieb, beschäftigt. Er erzielte im Dezember 2013 eine Grundvergütung von 3.581,86 € (Bl. 154 d.A).