Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 8. November 2012 - 8 Sa 803/12 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Höhe einer Jahressonderzahlung.
Die Klägerin ist bei der Beklagten, einer vom Kirchenkreis H geführten Pflegeeinrichtung, als Altenpflegehelferin beschäftigt. Im Arbeitsvertrag vom 26. November 1992 ist ua. bestimmt:
"§ 2
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