Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven vom 25.11.2009 -
Die Revision wird gegen dieses Urteil zugelassen.
Die Parteien streiten um einen Schadensersatz- bzw. Entschädigungsanspruch im Zusammenhang mit einer Probezeitkündigung.
Die Beklagte ist ein Logistikunternehmen. Bei ihr sind regelmäßig weniger als zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt.
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