Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 08.03.2017 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.244,43 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 649,47 € seit dem 01.04.2016, aus weiteren 398,74 € seit dem 01.05.2016, aus weiteren 398,74 € seit dem 01.06.2016, aus weiteren 398,74 € seit dem 01.07.2016 sowie aus weiteren 398,74 € seit dem 01.08.2016 zu zahlen.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 65,5 % und die Beklagte zu 34,5 %.
II.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Höhe eines dem Kläger zustehenden Entgeltsicherungsbetrages.
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