Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 13.06.2014-
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 65,71 € (brutto) nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26.09.2013 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 93% und die Beklagte zu 7%.
II.I Die Revision wird für den Kläger zugelassen.
Die Parteien streiten über die Höhe der Entgeltfortzahlung an Feiertagen und bei Arbeitsunfähigkeit.
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