Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil desArbeitsgerichts Köln vom 29.03.2012 -
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil desArbeitsgerichts Köln vom 29.03.2012 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 10.956,00 brutto nebst Zinsen in Höhe von5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz jeweils aus € 204,36 monatlich, beginnend ab dem 01.02.2007 sowie von jeweils € 276,03 monatlich beginnend ab dem 01.10.2009 zu zahlen.
2)Die Beklagte wird verurteilt, ab dem 01.01.2011 eine monatliche Betriebsrente in Höhe von € 881,03 zu zahlen.
3.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
4.Die Revision wird für die Beklagte im Umfang der Klage zugelassen.
Die Parteien streiten über die Höhe der dem Kläger zustehenden Betriebsrente.
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