Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 23.04.2010 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.299,96 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus jeweils 140,49 € für jeden Monat beginnend ab dem 01.01.2007, aus jeweils 142,30 € für jeden Monat beginnend ab dem 01.01.2008 und aus jeweils 146,17 € für jeden Monat beginnend ab dem 01.01.2009 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
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