Auf den Einspruch der Beklagten wird das Versäumnisurteil vom 14.09.2016 -
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 06.10.2015 -
Die Widerklage der Beklagten wird abgewiesen.
Die Beklagte wird im Wege der Anschlussberufung - unter Zurückweisung im Übrigen - verurteilt, an den Kläger 2.839,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz von 89,02 € monatlich ab dem 01.02.2011 sowie von 97,23 € monatlich ab dem 01.12.2014 zu zahlen sowie an den Kläger ab dem 01.07.2016 eine monatliche Betriebsrente von insgesamt 1.095,16 € zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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