Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 02. Oktober 2013-
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger macht einen Schadenersatzanspruch gegen die Beklagte wegen fehlerhafter Beratung und Ungleichbehandlung in Bezug auf seine Altersversorgung geltend.
1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 1. 2.
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