LAG Düsseldorf - Urteil vom 19.01.1996
9 Sa 1346/95
Normen:
BGB § 242 ; GG Art. 3 Abs. 1 Art. 6 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 01.08.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 2781/95

Hinterbliebenenversorgung; nachträgliche Spätehenklausel

LAG Düsseldorf, Urteil vom 19.01.1996 - Aktenzeichen 9 Sa 1346/95

DRsp Nr. 2002/8630

Hinterbliebenenversorgung; nachträgliche Spätehenklausel

Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, wenn eine Unterstützungskasse ihre Richtlinien bezüglich der Witwen- und Witwerunterstützung dahingehend ändert, daß Eheschließungen nach dem Beginn des Altersruhegeldes kein Recht auf Witwen- oder Witwerunterstützung mehr begründen.

Normenkette:

BGB § 242 ; GG Art. 3 Abs. 1 Art. 6 Abs. 1 ;

Hinweise:

Siehe hierzu die bestätigende Entscheidung des BAG vom 26.08.1997 - 3 AZR 235/96 - DRsp-ROM Nr. 1998/8776 -.

Vorinstanz: ArbG Düsseldorf, vom 01.08.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 2781/95