I.
Der Kläger hat im vorliegenden Rechtsstreit in erheblichem Umfang Überstunden geltend gemacht und deren Bezahlung verlangt. Das Arbeitsgericht hat die Klage durch Urteil vom 31.03.2005 abgewiesen. Hinsichtlich des Inhalts von Tatbestand und Entscheidungsgründen wird auf Blatt 115 bis 124 d. A. Bezug genommen.
Im daraufhin vom Kläger angestrengten Berufungsverfahren haben die Parteien den Rechtsstreit durch Vergleich mit folgendem Inhalt beendet:
1. Die Beklagte verpflichtet sich, unter Aufrechterhaltung ihres vorgetragenen Rechtsstandpunktes aus prozesswirtschaftlichen Gründen 1.000,00 EUR brutto zur Abgeltung der Klageforderung zu zahlen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|