LAG Berlin - Urteil vom 05.07.1996
6 Sa 52/96
Normen:
BGB § 389 ; TVG § 4 Abs. 4 Satz 3 ;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 27.02.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 18 Ca 33400/95

Herausgabeanspruch: tarifliche Ausschlussfrist

LAG Berlin, Urteil vom 05.07.1996 - Aktenzeichen 6 Sa 52/96

DRsp Nr. 2001/12130

Herausgabeanspruch: tarifliche Ausschlussfrist

Eine salvatorische Klausel hinsichtlich eines etwaigen Anspruchs des Arbeitgebers auf Herausgabe von Werkzeug in einem Prozessvergleich stellt weder eine spezifizierte Geltendmachung eines solchen Anspruchs dar, noch macht sie eine derartige Geltendmachung entbehrlich.

Normenkette:

BGB § 389 ; TVG § 4 Abs. 4 Satz 3 ;

Tatbestand:

Das Arbeitsgericht Berlin hat die Beklagte verurteilt, an den Kläger 6.354,80 DM netto nebst Verzugszinsen zu zahlen. Zur Begründung hat es im Wesentlichen ausgeführt, der unstreitige Anspruch des Klägers sei nicht durch Aufrechnung erloschen, weil etwaige Schadenersatzansprüche der Beklagten wegen unterbliebener Rückgabe von Werkzeug infolge Ablaufs der Ausschlussfristen des allgemeinverbindlichen Manteltarifvertrags für das metallverarbeitende Handwerk Berlin (MTV MetHw Bln) erloschen seien.