Das Versäumnisurteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 21.03.2013 -
Die Beklagte hat auch die weiteren Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Herausgabe von verschiedenen Gegenständen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|