A. Die Beteiligten streiten darüber, ob der antragstellende Betriebsrat auf Kosten der beteiligten Arbeitgeberin den Leiter der Technologieberatungsstelle des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Landesbezirk Hessen, Herrn Dr. K. W, im Rahmen des Verfahrens der betrieblichen Mitbestimmung anläßlich der Umstellung der elektronischen Datenverarbeitung im Betrieb der Arbeitgeberin hinzuziehen darf.
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