Auf die Berufung der Klagepartei wird das Urteil des Landgerichts Freiburg im Breisgau (
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klagepartei Schadensersatz zu bezahlen für Schäden, die aus der Manipulation des Fahrzeuges VW Tiguan 2.0 TDI (Fahrzeugidentifikationsnummer: WVGZZZ5NZFW071619) mittels der vom Kraftfahrt-Bundesamt mit Bescheid vom 15.10.2015 als unzulässig beanstandeten Abschalteinrichtung resultieren.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.Die weitergehende Berufung der Klagepartei wird zurückgewiesen.
III.Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
IV.Das Urteil und die angefochtene Entscheidung sind vorläufig vollstreckbar.
V.
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