Die sofortige Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Aufhebungsbeschluss des Rechtspflegers vom 24.10.2011 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Beschwerdeführerin auferlegt.
Die Rechtsbeschwerde gegen diesen Beschluss wird nicht zugelassen.
I. Die Klägerin wendet sich vorliegend gegen die Aufhebung des Beschlusses über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|