LAG Schleswig-Holstein, vom 10.09.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Sa 24/20
ArbG Lübeck, vom 20.08.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 859/19
Handschriftliche Teile in im Übrigen vorformulierten Vertragsbedingungen als Allgemeine GeschäftsbedingungenKeine automatische Aufhebung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots durch einvernehmliche ArbeitsvertragsaufhebungAnrechnung anderweitigen Verdienstes auf die Karenzentschädigung unter Beachtung des § 74c Abs. 1 HGBBestandskraft des Wettbewerbsverbots auf gesetzlicher Grundlage bei unwirksamer überhöhter Anrechnung anderweitigen Verdienstes
BAG, Urteil vom 16.12.2021 - Aktenzeichen 8 AZR 498/20
DRsp Nr. 2022/6119
Handschriftliche Teile in im Übrigen vorformulierten Vertragsbedingungen als Allgemeine GeschäftsbedingungenKeine "automatische" Aufhebung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots durch einvernehmliche ArbeitsvertragsaufhebungAnrechnung anderweitigen Verdienstes auf die Karenzentschädigung unter Beachtung des § 74c Abs. 1HGBBestandskraft des Wettbewerbsverbots auf gesetzlicher Grundlage bei unwirksamer überhöhter Anrechnung anderweitigen Verdienstes
Eine vertragliche Vereinbarung, die eine über die Vorgaben des § 74c Abs. 1HGB hinausgehende Anrechnung eines vom Arbeitnehmer in der Karenzzeit durch anderweitige Verwertung seiner Arbeitskraft erzielten oder aufgrund böswilligen Unterlassens nicht erzielten Erwerbs auf die Karenzentschädigung vorsieht, führt nicht zur Unverbindlichkeit eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots insgesamt, sondern nach § 75d Satz 1 HGB nur dazu, dass die vertragliche Anrechnungsvereinbarung insoweit für den Arbeitnehmer unverbindlich ist, als sie über die Vorgaben des § 74c Abs. 1 Satz 1 HGB hinausgeht.Orientierungssätze:
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