1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 06.08.2009 -
a. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger
EUR 1.000,00 nebst Zinsen in Höhe von
5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.11.2007 zu zahlen.
b. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
c. Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen der Kläger zu 2/3 und der Beklagte zu 1/3.
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 2/3 und der Beklagte zu 1/3.
3. Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob der Beklagte dem Kläger den durch einen von ihm verursachten Sachschaden am Personenkraftwagen des Klägers zu ersetzen hat.
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