Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 16. September 2008 - 16 Ca 517/08 - wird auf deren Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Zahlung eines Schmerzensgeldes und die Feststellung, dass die Beklagten auch zukünftig zu Schadensersatz- und Schmerzensgeldzahlungen verpflichtet sind, die aus einem Unfall in der Tierarztklinik des Beklagten zu 1) am 05. August 2006 herrühren.
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