1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Neubrandenburg vom 24.07.2013 -
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um Schadensersatzansprüche.
Dem liegt ausweislich des Urteils des Arbeitsgerichts Neubrandenburg vom 24.07.2013 -
Der Kläger war als Mitarbeiter der Firma Isolierung und Verschäumung R. S. GmbH als Isolierer im Montagedienst am 17.01.2008 auf dem Gelände der Firma L. Gebrüder GmbH, Industriegelände, M. tätig. Er hatte dort auftragsgemäß an der neu errichteten Dampferzeugungsanlage Isolierarbeiten zu verrichten. Der Kläger erlitt am 17.01.2008 gegen 12:20 Uhr bei der Durchführung der Isolierarbeiten einen Arbeitsunfall.
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